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Kaufabwicklung

Immobilienkäufe werden in Spanien vor dem Notar abgewickelt.
Zuvor wird ein privatschriftlicher Kaufvertrag unterzeichnet, der die Beschreibung des Objektes, Zahlungsbedingungen, Übergabetermin und sonstige Vereinbarungen beinhaltet.

Bevor die Abwicklung vor dem Notar geschehen kann, beantragt der Käufer eine Steuernummer bei der Ausländerpolizei, die ihm bei allen weiteren Tätigkeiten zur Kaufabwicklung als Identifikationsnummer dient.

Der Notar beurkundet den Immobilienkauf durch die Ausführung der "Escritura de Compraventa", die die rechtliche Grundlage für alle folgenden Eintragungen, z.B. Grundbuch, darstellt.

Bei der Fertigung der eben erwähnten "Escritura" überprüft der Notar den aktuellen Grundbuchauszug. Hier sind alle notwendigen Daten von dem zu kaufenden Objekt niedergeschrieben. Sollte das Objekt mit einer Hypothek belastet sein, kann diese übernommen werden, oder sie wird von einem Vertreter des Geldinstitutes durch Entgegennahme der Hypothekensumme gelöscht.

Nach Erhalt der vollständigen Kaufsumme überschreibt der Notar das Objekt an den Käufer. Dieser erhält zunächst die "Copia Simple" der "Escritura", die gleichzeitig als Quittung für den bezahlten Kaufpreis gilt. Später gibt es die vom Grundbuchamt bestätigte "Copia autorizada", nach einer Bearbeitungszeit von 3 - 5 Monaten.

Beim Kauf eines Grundstücks sollten Sie beim Katasteramt Informationen über das Grundstück einholen, um sicher zu gehen, dass die Beschreibung des Grundstückes mit der offiziellen Registrierung übereinstimmt.

Im Rathaus jeder Stadt oder Gemeinde können Sie den Bebauungsplan einsehen. Hier erfahren Sie alles über die Erschließungsmaßnahmen.

Nachdem Sie mit dem Architekten und uns Ihr Traumhaus geplant haben, erstellt der Architekt das Basisprojekt, welches zunächst bei der Architektenkammer und dann beim Bauamt begutachtet wird. Nach Erteilung der Baugenehmigung überwacht der Architekt und ein Bauingenieur Ihr Bauvorhaben. Vorher wird mit Ihnen und dem Architekten die Kosten für das Bauvorhaben ermittelt. Hierzu erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenorientierung und die Baubeschreibung der gewünschten Bauausführung.

Nach Fertigstellung Ihres Traumhauses wird eine Bauendabnahme durch den Architekten und dem Bauingenieur vorgenommen. Nach Erhalt der Fertigstellungsurkunde wird eine Neubauerklärung beim Notar durchgeführt. Somit wird Ihr Haus ebenfalls in das Grundbuch eingetragen.
Zum Schluss wird die Genehmigung zum Erstbezug des Hauses erstellt.

Wenn Ihre Immobilie im Grundbuch eingetragen ist müssen Sie folgende Steuern bezahlen:

Einkommensteuer
Vermögensteuer
Grundsteuer

Ist Ihr Erstwohnsitz in Spanien werden Sie von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Die Bemessungsgrundlage für die fiktive Einkommensteuer ist im Regelfall 2% des offiziellen  Katasterwertes.
Auf diesen Wert zahlt der nichtresidente Immobilienbesitzer eine Pauschale von 25%. Vermögensteuern fallen bis zu einen Grenzbetrag von 167.000 Euro an, die mit 0,2% berechnet werden.
Die Grundsteuer richtet sich ebenfalls nach dem Katasterwert der Immobilie, die aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein kann. In der Regel liegt sie zwischen 0,65% und 1,1%. 

Änderungen vorbehalten.
 

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